Die Kunst der Geldwäsche
Der Kunsthandel sieht sich mit einem neuen Gesetz konfrontiert, das ab 10. Januar dieses Jahres weitere Auflagen mit sich bringt. Die 5. Geldwäscherichtlinie der EU wurde in nationales Recht umgewandelt. Von nun an sind Kunsthändler und Kunstvermittler verpflichtet, Kunden zu identifizieren und Risikobewertungen zu leisten. Betroffen sind Geschäfte ab einem Wert von 10.000 Euro – nicht nur das Cash-Geschäft, sondern auch alle anderen Transaktionen.