Die 6. EU- „Geldwäscherichtlinie“
Die 6. EU-Geldwäscherichtlinie zielt darauf ab, die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Verfahrensanforderungen für die Verfolgung von Geldwäsche in den EU-Ländern und für die internationale Zusammenarbeit zu harmonisieren. Was bedeutet das genau?